Welche Vorfälle soll ich melden?
Falls Sie von Vorfällen innerhalb von colordruck Baiersbronn Kenntnis erlangen, die gegen anwendbare Gesetze verstoßen, melden Sie uns diese bitte. Das Gesetz erkennt die wichtige Rolle der Whistleblower bei der Aufdeckung von Korruption, Betrug, Diebstahl, Diskriminierung, Umweltvergehen und anderen Verstößen an und soll sie ermutigen, ihre Bedenken zu äußern, ohne negative Folgen fürchten zu müssen. Insbesondere sind dies Vorfälle zu den Themenbereichen Fairness im Wettbewerb, Korrekter Geschäftsverkehr, Steuerhinterziehung von Unternehmen, Geldwäsche, Finanzkriminalität, Produktsicherheit, Schutz personenbezogener Daten, schwere Umweltschäden, Verstöße gegen Vorschriften zur Lebensmittel- und Produktsicherheit, Verstöße gegen Vorschriften zur öffentlichen Gesundheit und Sicherheit etc.
Wer kann melden?
Jeder Mitarbeitende auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, aber auch Bewerber im Vorfeld eines Arbeitsvertrages, ebenso Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner von colordruck Baiersbronn.
Was, wenn sich der Inhalt der Meldung nachträglich als falsch herausstellt?
Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung glauben oder annehmen müssen, dass der Inhalt wahr ist, und dass Sie die Meldung nicht mit missbräuchlicher Absicht machen. Es wird nicht von Ihnen erwartet, dass Sie Beweise suchen oder den Vorfall selbst abklären. Die Abklärungen übernehmen wir. Es kann deshalb sein, dass die Untersuchung später ergibt, dass kein Vergehen vorliegt. In diesem Fall haben Sie ebenfalls keine negativen Konsequenzen zu befürchten.
Wie wird meine Anonymität gewahrt?
Wenn Sie sich anonym melden, ist die Kommunikation mit Ihnen nicht möglich, falls Rückfragen sind oder Ihre Schilderungen zur Aufklärung nicht ausreichen. Auch über die geplanten sowie bereits ergriffenen Maßnahmen können wir Ihnen keine Info geben. Christoph Mast, als interner Whistleblowing-Beauftragter wird Ihre Identität weitest möglich schützen. Bitte beachten Sie, wenn Sie anonym bleiben wollen, dass Sie durch Ihre Angaben selbst nicht schon eindeutige Hinweise auf sich selbst geben. Für anonyme Meldungen empfehlen wir die Benutzung der Plattform mit elektronischen Geräten außerhalb unserer Firma.
Wie ist der genaue Ablauf einer internen Meldung?
Die Meldestelle erfüllt gem. § 17 folgende Aufgaben:
Was ist KEIN Whistleblowing?
Berichte über persönliche Missstände, wie Beleidigung oder Mobbing, fallen in der Regel nicht unter die Gesetzgebung zum Schutz von Hinweisgebern.
Eine persönliche Beschwerde könnte sich auf das Verhalten eines Kollegen beziehen, dass er unfair behandelt wird oder dass das Unternehmen gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen hat. Solche Beschwerden gehören nicht zum Whistleblowing. Diese Themen sollten Sie dennoch an den Betriebsrat oder die Personalabteilung melden.
Privates Fehlverhalten, von dem die hinweisgebende Person im beruflichen Zusammenhang erfährt, das aber keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat, ist nicht durch das Hinweisgeber-Schutzgesetz abgedeckt. Bsp.: Ein Kollege ist privat alkoholisiert oder zu schnell Auto gefahren.
Keine Beschwerde am Arbeitsplatz: Eine Whistleblowing-Meldung bezieht sich auf ernsthafte und weitreichende Angelegenheiten.
Whistleblowing ist etwas anderes als eine Beschwerde am Arbeitsplatz. Eine Beschwerde ist eine Angelegenheit von persönlichem Interesse und hat keine Auswirkungen auf die breitere Öffentlichkeit.
Kein betriebliches Verbesserungswesen: Das Hinweisgeber-System dient NICHT als betriebliches Vorschlagswesen, um Verbesserungen zu melden.
Die interne Meldestelle ist keine allgemeine Beschwerdestelle und kein Notfallservice. Wenn unmittelbare Gefahr droht, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden. (Bsp. Polizei, Gewerbeaufsichtsamt)
An welche Adressdaten darf sich der Whistleblower mit seinen Informationen wenden?
Die Richtlinie stellt es dem Whistleblower ausdrücklich frei, ob er sich zuerst an die interne Meldestelle von colordruck Baiersbronn wendet oder seine Informationen gleich an eine externe Meldestelle oder Behörde weitergibt. Eine Offenlegung von Verstößen gegenüber den Medien bzw. der Öffentlichkeit gestattet die Richtlinie hingegen nur unter bestimmten Bedingungen, namentlich wenn:
Vorfälle melden.
Oder extern an das Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de) ebenso das Bundeskartellamt und die BaFin-Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht